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Girls'Day in Sachsen

Im den letzten Jahren sorgten viele Aktionspartnerinnen und Aktionspartner sowie engagierte Frauen für die Realisierung des Girls'Days in Sachsen. Auf Landesebene waren folgende Kooperationspartner unerlässlich: die regionalen Girls'Day-Arbeitskreise, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und das Sächsische Staatsministerium für Kultus.

Unterstützt wurde der Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag in Sachsen außerdem von der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Sachsen, den Beauftragten für Chancengleichheit der Arbeitsagenturen in den verschiedenen Regionen des Freistaates Sachsen, den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden Sachsen, der Industrie- und Handelskammer, den Handwerkskammern sowie den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Schulfreistellung

In Sachsen gelten folgende Regelungen zur Schulfreistellung und zum Versicherungsschutz: Der Girls’Day ist im Freistaat Sachsen nicht zwingendermaßen eine Schulveranstaltung. Dennoch ist eine Beteiligung der Mädchen am Aktionstag möglich und erwünscht und wird von den Schulen auch unterstützt. Die Mädchen werden durch einen unterschriebenen Freistellungsantrag ihrer Eltern vom Schulunterricht befreit und können so am Girls'Day teilnehmen, wenn keine schulischen Hinderungsgründe bestehen.

Versicherung

Wenn der Girls'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert.

Falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt, sind die Mädchen durch die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ein spezieller Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz über die bundesweite Koordinierungsstelle des Girls'Day ist nur gegeben, wenn sich die Mädchen in dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular unter www.girls-day.de für bestimmte Veranstaltungen anmelden.

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