Teilnahmebedingungen für den Girls'Day-Wettbewerb #girlsdaycontest
Der Girls'Day-Wettbewerb #girlsdaycontest ist ein bundesweiter Wettbewerb für Mädchen im Rahmen des Girls'Day – Mädchen-Zukunftstags. Veranstalterin ist die Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag.
Die Teilnahmebedingungen werden zwischen der Teilnehmerin und der Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day vereinbart.
Allgemeines
- Die Beiträge für den Wettbewerb können über das Uploadformular auf der Website hochgeladen werden.
- Das Gewinnspiel beginnt am 03.04.2025 und endet am 30.04.2025, 00:00 Uhr.
- Die Hauptpreise sind: 1. eReader tolino vision color | 2. eReader tolino shine color | 3. eReader tolino shine
- Die Gewinnerinnen werden bis Ende Mai 2025 bekannt gegeben.
- Eine Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich.
- Die Gewinne werden per Post zugeschickt.
Teilnahme
- Pro Teilnehmerin kann nur ein Beitrag (keine Collagen) für den Wettbewerb eingereicht werden.
- Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Angehörige von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. (Träger des Projekts Girls'Day).
Wichtige Infos zum Wettbewerb
- Zugelassen zum Wettbewerb sind Fotos mit einem kurzen Text, die sich inhaltlich auf einen Girls'Day-Beruf beziehen.
- Die Beiträge müssen über das Uploadformular auf der Website hochgeladen werden.
- In den Beiträgen muss die Verbindung zum Girls'Day deutlich werden.
- Der Beitrag darf keine Inhalte enthalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Der Beitrag darf daher insbesondere nicht bedrohend, beleidigend, missbräuchlich, rassistisch, gewaltverherrlichend, verleumderisch, belästigend, anstößig, pornografisch oder jugendgefährdend sein. Das Girls'Day-Team behält sich vor, Beiträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Bildrechte/Veröffentlichung
- Die Teilnehmerin muss selbst Urheberin des Fotos und Textes sein. Ist sie nicht Urheberin des Fotos, muss sie sicherstellen, dass die Urheberin / der Urheber des Fotos mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
- Durch die Veröffentlichung des Beitrags dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Erkennbar abgebildete Personen müssen damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Das Girls'Day-Team kann von der Teilnehmerin ggf. verlangen, entsprechende Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen vorzulegen.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb und dem Hochladen und Absenden des Beitrags erklärt die Teilnehmerin ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung des Beitrags auf girls-day.de und in den Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn, Mastodon, Instagram) des Projekts Girls'Day sowie ggf. anderweitiger Veröffentlichung durch die Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day, z. B. auf Plakaten oder Flyern.
- Die Teilnehmerin räumt der Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day räumlich, zeitlich, inhaltlich unbeschränkt und übertragbar die Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung an dem Wettbewerbsbeitrag ein. Das Girls'Day-Team behält es sich vor, andernfalls den Beitrag vom Wettbewerb auszuschließen.
- Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken des Wettbewerbs verarbeitet.
- Weitere Infos zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Bekanntgabe der Gewinnerinnen
- Alle Wettbewerbsbeiträge werden vom Girls'Day-Juryteam gesichtet. Bis Ende Juni werden die Gewinnerinnen auf girls-day.de bekannt gegeben.
- Die Gewinnerinnen werden zudem per E-Mail benachrichtigt.
Rechtswegausschluss
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.