Gut zu wissen
Jugendarbeitsschutz
Eigentlich ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen laut Jugendarbeitsschutzgesetzes verboten. Eine Ausnahme ist aber z. B. ein schulisches Betriebspraktikum. Beim Girls'Day handelt es sich um ein schulisches Berufsorientierungsprojekt. Angebote, die du im Rahmen des Girls'Day besuchst, gelten daher als schulisches Betriebspraktikum. Die Beschäftigung dort ist also für dich erlaubt. Allerdings müssen die Unternehmen darauf achten, dass die Arbeiten, die du dort übernimmst, leicht und geeignet sind.
Versicherung
Bei digitalen Angeboten
Wenn du von zu Hause aus an digitalen Angeboten teilnimmst, bist du über eure Familienversicherungen versichert. Wenn du nicht zu Hause, sondern in der Schule an einem digitalen Angebot teilnimmst, bist du über die Schule unfallversichert.
Unfallversicherung bei Angeboten vor Ort
Wenn deine Schule mitmacht, der Girls'Day also eine schulische Veranstaltung ist, bist du über die Schule unfallversichert. Falls es mal zu einem Unfall kommen sollte, sag bitte in deinem Schulsekretariat Bescheid. Ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, bist du noch einmal zusätzlich versichert.
Haftpflichtversicherung bei Angeboten vor Ort
Was passiert, wenn du versehentlich etwas kaputt machen solltest? Normalerweise haben deine Eltern eine Familienhaftpflicht. Aber auch hier gilt: Ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, bist du nochmal zusätzlich versichert – nämlich wenn es doch keine Familienhaftpflicht gibt.
Gesundheit und Infektionsschutz
In manchen Einrichtungen gibt es bestimmte Hygienevorschriften. Z. B. musst du in Laboren besonders auf saubere Hände achten. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirst du vor Arbeitsbeginn über diese Vorschriften informiert.
Ansteckungsschutz
Eine Ansteckung mit Krankheiten kann natürlich in allen Einrichtungen, in denen Menschen zusammen sind, passieren. Grundsätzlich ist es gut, wenn du gegen Kinderkrankheiten geimpft bist. Manche Einrichtungen verlangen diesen Impfschutz, wenn du dort ein Tagespraktikum machen möchtest. In deinem Impfpass kannst du nachsehen, ob dein Impfschutz noch aktuell ist.
Belehrungen zur Infektionshygiene (früher Gesundheitszeugnis)
Eine Belehrung zur Infektionshygiene musst du für ein Tagespraktikum nicht besuchen. Hier sind allerdings ein paar wichtige und sinnvolle Hinweise für ein Praktikum in Gemeinschaftseinrichtungen: Merkblatt der Stadt Köln zum Praktikum in Gemeinschafseinrichtungen.