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Girls'Day in Nordrhein-Westfalen

In NRW steht keine landesweite Koordinierung zur Verfügung. Bei Fragen zum Girls'Day sind die regionalen Arbeitskreise ansprechbar. Eine Übersicht aller Arbeitskreise in NRW finden Sie im Girls'Day-Radar. Sollte sich in ihrer Region kein Girls'Day-Arbeitskreis befinden, können Sie sich gerne an die bundesweite Koordinierungsstelle wenden.

Schulfreistellung und Versicherung

In NRW besteht für die Schulen keine Verpflichtung zur Teilnahme am Girls'Day. Somit gibt es auch keine generelle Schulfreistellung. Diese liegt im Ermessen der Schulleitung.

Soweit die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, besteht der übliche gesetzliche Unfallversicherungsschutz [1]. Für die Teilnahme am Girls'Day können die Schülerinnen auch individuell auf Antrag der Eltern vom Schulunterricht freigestellt werden, sollte der Girls'Day nicht als Schulveranstaltung durchgeführt werden [2].

Haftpflichtversicherung: Die Teilnehmerinnen sind am Aktionstag in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert. Wichtig: Ist die besuchte Veranstaltung im Girls'Day-Radar auf www.girls-day.de eingetragen – dann sind die Mädchen auf jeden Fall zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert.

[1] § 43 Abs. 5 Schulgesetz NRW 
[2] § 43 Abs. 4 Schulgesetz NRW

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