Girls'Day in Hessen
Der Girls'Day findet in Hessen seit 2002 statt. Schülerinnen der 5. bis 10. Jahrgangstufe aller Schultypen sind eingeladen, sich an diesem Tag zu beteiligen.
Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Kultusministerium sowie durch ein landesweit breites Engagement der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner wurde der Girls'Day in Hessen zu einem Erfolg. Vor Ort sind es überwiegend die Frauenbeauftragten, die für die regionale Organisation und Vernetzung zuständig sind.
Schulfreistellung und Versicherung
Das Hessische Kultusministerium regelt per Erlass im Amtsblatt die Teilnahmevoraussetzungen und den Versicherungsschutz für den Girls'Day in Hessen. Alle Mädchen und Jungen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sind aufgerufen, am Girls'Day teilzunehmen.
Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Die Formulare können heruntergeladen werden. Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur in frauentypische Berufsfelder hineinschnuppern sollen und Mädchen in Bereiche, die bislang männerdominiert sind. Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, ist einem Freistellungsantrag stattzugeben.