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Girls'Day in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird das breite Spektrum am Girls'Day durch den Lenkungskreis Girls'Day/Boys'Day ermöglicht.

Kooperationspartner für den Girls'Day im Südwesten sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft, der Baden-Württembergische lndustrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V., die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sowie der Städte-, der Gemeinde- und der Landkreistag Baden-Württemberg.

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Versicherung

Wenn der Girls'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, sind die Mädchen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, sind die Mädchen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt. Ausführliche Informationen zur Versicherung im Rahmen des Girls'Day unter Rechtliches + Organisatorisches.

Für die teilnehmenden Mädchen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Teilnahmebestätigung in der Schule einzureichen.

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