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info@girls-day.de

Häufige Fragen (FAQs)

Allgemeines

Was ist eigentlich der Girls'Day?

Am Girls'Day können Schülerinnen Berufe kennenlernen, in denen bislang nur wenige Frauen arbeiten. Das sind vor allem Berufe aus den Bereichen IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik. Oder sie begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik.

Mehr dazu: Was ist der Girls'Day?

Wann findet der Girls'Day statt?

Der Girls'Day findet in der Regel am vierten Donnerstag im April eines Jahres statt.

Girls'Day-Termine:

  • aufgrund der Osterferien schon am 3. April 2025 
Sind die Girls'Day-Angebote nur für Mädchen?

Ja, der Girls'Day richtet sich an Mädchen*. Für Jungen gibt es den Boys'Day. Geschlechtergetrennte Angebote ermöglichen Mädchen eine unbefangenere Herangehensweise an Technik und IT. Sie haben "unter sich" weniger Berührungsängste und trauen sich mehr zu. Gerade in der Berufsorientierung in Bereichen, die üblicherweise keinen hohen Frauenanteil haben, hat sich diese Veranstaltungsform bewährt.

*Genderqueere Kids willkommen. Wenn du nicht weißt, ob du am Girls'Day oder Boys'Day teilnehmen sollst, melde dich bei uns und wir finden eine Lösung.

Wie alt müssen Mädchen sein, um teilnehmen zu können?

Der Girls'Day richtet sich an Mädchen ab der fünften Klasse. Bis zur Klasse 13 steht der Girls'Day allen Mädchen offen.

Wie kann ich als Mädchen teilnehmen?

Wie melde ich mich an?

Du kannst an einem Angebot vor Ort, oder an einem digitalen Angebot teilnehmen.

Alle Angebote findest du im Girls'Day-Radar.

Zuerst registrierst du dich auf der Girls'Day-Website unter Mein Girls'Day. Wenn du deine Daten eingegeben hast, bekommst du eine E-Mail von uns, um deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Wichtig: Wenn du unter 16 bist, müssen deine Eltern zustimmen, dass wir deine Daten speichern dürfen. Auch sie bekommen dann eine E-Mail mit einem Bestätigungslink von uns. Nach der Bestätigung kannst du dich zu einem Angebot anmelden.

Deine Daten werden nach dem Girls'Day wieder gelöscht.

Alles zum Thema: Wie mitmachen?

Mein Bestätigungslink kommt nicht an

Prüfe, ob du die richtige E-Mail-Adresse angegeben hast. Vielleicht ist die E-Mail auch in deinem SPAM-Ordner gelandet? Aber Achtung: Nach 24 Stunden verfällt die Anmeldung – dann musst du dich einfach noch mal neu anmelden.

Wie finde ich Spam-Mails in meinem Gmail-Postfach?

Auf der Startseite deines E-Mail-Postfachs gibt es auf der linken Seite ein Menü. Klicke in dem Menü auf Mehr. Das Menü klappt aus und der Spam-Ordner sollte jetzt sichtbar sein.

Alternativ gib in der Suchleiste (Nachrichten durchsuchen) den Begriff Bestätigungslink ein und klicke anschließend auf die Lupe oder auf die Eingabetaste (Entertaste). Die E-Mail, die du suchst, hat den folgenden Betreff Dein Bestätigungslink zum Girls'Day-Login und kommt von der folgenden Mail-Adresse info@girls-day.de.

Wenn du einen anderen E-Mail-Dienst nutzt und deinen Spam-Ordner nicht findest, versuch es auch dort über die Suchfunktion.

Was tun, wenn es keinen Girls'Day-Platz in der Nähe gibt?

Du kannst an einem digitalen Angebot teilnehmen. Über die Suche im Radar kannst du dir digitale Angebote anzeigen lassen.

Ansonsten kannst du dir auch selbst einen Girls'Day-Platz suchen: Frage Bekannte oder Verwandte, ob du sie zur Arbeit begleiten darfst oder frage bei Unternehmen in deiner Nähe nach, die IT-, technische, handwerkliche oder naturwissenschaftliche Berufe anbieten.

Hier findest du alles zum Thema: Keinen Platz gefunden?

Ich möchte das Angebot wechseln. Geht das?

Das geht. Wenn du dich telefonisch angemeldet hast, kannst du dich selbst telefonisch bei dem Unternehmen wieder abmelden. Danach kannst du dich für ein anderes Angebot anmelden.

Wenn du dich online angemeldet hast, kannst du deine Anmeldung unter Mein Girls'Day stornieren. Gehe dazu zum Punkt Meine Girls'Day-Anmeldungen und dann auf Anmeldung stornieren.

Dann kannst du dich für ein neues Angebot anmelden.

Ich kann doch nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Wenn du dich telefonisch angemeldet hast, melde dich bitte selbst telefonisch bei dem Unternehmen ab.

Wenn du dich online angemeldet hast, kannst du deine Anmeldung unter Mein Girls'Day stornieren. Gehe dazu zum Punkt Meine Girls'Day-Anmeldungen und dann auf Anmeldung stornieren.

Meine Schule möchte eine Bestätigung über meinen Girls'Day-Platz. Was muss ich abgeben?

In der Regel bekommst du von der Schule die Elterninfo mit Schulfreistellung. Diese füllst du zusammen mit deinen Eltern aus. Dort wird auch eingetragen, wo du deinen Girls'Day verbringst. Zusätzlich kannst du auch noch die Anmeldebestätigung abgeben, die wir dir per E-Mail zugeschickt haben.

Ich brauche eine Teilnahmebestätigung. Woher bekomme ich die?

Die Teilnahmebestätigung bekommst du von dem Unternehmen, wo du deinen Girls'Day verbracht hast. Du bekommst sie direkt vor Ort oder per E-Mail zugeschickt.

Über das Girls'Day-Büro kann leider keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Ich suche ein barrierefreies Angebot. Wie finde ich das?

In den Suchergebnissen im Girls'Day-Radar kannst du direkt sehen, ob das Angebot als barrierefrei gekennzeichnet ist. 

Ansonsten kannst du aber auch das Unternehmen deines Wunschangebotes kontaktieren und fragen, ob du teilnehmen kannst. Wenn du Hilfe brauchst, ruf uns gern an: 0521 106-7357 oder schreib eine Mail: info@girls-day.de.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Anmeldung fragen wir nur Daten ab, die für die Anmeldung für ein Girls'Day-Angebot notwendig sind, z. B. deinen Namen, deine Kontaktdaten, dein Geburtsdatum, und wenn du unter 16 bist auch die Kontaktdaten deiner Eltern.

Deine Daten werden an das Unternehmen weitergegeben, bei dem du dich für den Girls'Day angemeldet hast. Sie dürfen auch hier nur für die Organisation des Girls'Day genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Unternehmen kann z. B. Namensschilder und eine Teilnahmebescheinigung mit deinem Namen ausdrucken. Innerhalb von 7 Tagen nach dem Girls'Day muss das Unternehmen deine Daten löschen.

Speicherdauer: Dein Login und deine personenbezogenen Daten werden bis zum nächsten Girls'Day gespeichert. Darüber hinaus gibt es eine Löschfunktion im Login-Bereich, mit der du die Löschung deiner Daten beauftragen kannst. 

Damit wir den Girls'Day noch besser machen können, kann es außerdem sein, dass wir dir eine E-Mail schicken und dich fragen, ob du an einer freiwilligen Befragung teilnehmen möchtest.

Alles zum Thema Datenschutz

Hintergrund

Warum gibt es den Girls'Day?

Mädchen haben im Schnitt die besseren Schulabschlüsse und Noten. Trotzdem wählt mehr als die Hälfte der Mädchen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System – kein einziger naturwissenschaftlich-technischer ist darunter. In Studiengängen, wie z.B. in Ingenieurswissenschaften oder Informatik, sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Damit schöpfen sie ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus; den Betrieben aber fehlt gerade in technischen und techniknahen Bereichen zunehmend qualifizierter Nachwuchs.

Mehr zum Thema: Warum gibt es den Girls'Day?

Warum gibt es den Girls'Day und Boys'Day, obwohl es mehr als zwei Geschlechtsidentitäten gibt?

Beim Girls'Day und Boys'Day geht es um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der in Deutschland unter Frauen und Männern sehr ungleich aufgeteilt ist. (Z. B. arbeiten an Grundschulen fast nur Frauen und in technischen Berufen oder in Führungsetagen überwiegend Männer).

Würden wir die Kategorien "weiblich" und "männlich" einfach wegfallen lassen, könnten wir diese Ungleichheiten auch nicht mehr benennen.

Diese Ungleichheiten entstehen auch durch den Einfluss von Geschlechterklischees auf die Berufs- und Studienwahl. Hier setzen die Aktionstage Girls'Day und Boys'Day an.

Junge Menschen, die sich nicht (ausschließlich) mit dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht identifizieren, können sich ganz individuell für einen Berufsbereich des Girls'Day oder Boys'Day entscheiden.

Was machen Jungen am Girls'Day?

Für Jungen findet parallel der Boys'Day statt. Sie lernen an diesem Tag Berufe in den Bereichen Erziehung/Bildung, Soziales, Gesundheit/Pflege oder Dienstleistung kennen, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten. Oder sie besuchen Workshops zu Rollenbildern und Lebensplanung.

Gibt es den Girls'Day nur in Deutschland?

Der Girls'Day oder ähnliche Aktionen finden in über 30 Ländern statt: Neben Deutschland in Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Kosovo, Luxemburg, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In Asien gibt es den Girls'Day in Kirgisistan, Japan, Südkorea und Libanon, in Afrika seit 2014 in Äthiopien sowie seit 2016 in Ägypten. In der IT-Branche wurde am Girls'Day der "Girls in ICT Day" initiiert, der seit 2011 weltweit Mädchen auf IT-Berufe aufmerksam macht.

Mehr zum Thema Girls'Day international

Seit wann gibt es den Girls'Day und wie hat er sich entwickelt?

2001 fand der erste Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag in Deutschland statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Initiative D21 starteten gemeinsam diese bundesweite Aktion. Von Beginn an wurde sie vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. koordiniert.

Erste Anstöße zum Girls'Day kamen aus Frauen-Technik-Netzwerken, die sich ein Beispiel am US-amerikanischen "Take Our Daughters To Work Day" nahmen. Seit 1993 besuchten Schülerinnen an diesem Tag den Arbeitsplatz ihrer Eltern oder Bekannten. Einzelne Firmen in Deutschland führten bereits einen solchen Tag nach dem amerikanischen Modell durch (Lucent Technologies, DESY u.a.) und sammelten erste gute Erfahrungen. Die Zeitschrift EMMA unterstützte das Konzept; ebenso wurde der Hamburger Töchtertag nach diesem Vorbild im Jahr 2001 initiiert.

Woher hat der Girls'Day seinen Namen?

Der Name des Aktionstages wurde anhand einer kleinen Umfrage innerhalb der entsprechenden Zielgruppe (Mädchen im Alter von zehn bis 15 Jahren) in Schulklassen und Mädchen-Treffs gewählt. "Girls'Day" war der von den befragten Mädchen bevorzugte Name. Da die Bezeichnung auch in der deutschen Sprache das Ziel dieses bundesweiten Aktionstags ausdrücken soll, lautet der vollständige Name Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag.

Versicherung & Co.

Wie sind die Mädchen am Girls'Day versichert?

Unfallversicherung

Die Schülerinnen sind am Girls'Day unfallversichert. 

Mindestendes eine dieser zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

1. Der Girls'Day wird als Schulveranstaltung durchgeführt (das ist die Regel). Dann sind die Schülerinnen über die Schule unfallversichert. Über diese Absicherung besteht auch Versicherungsschutz für Hin- und Rückwege zum Girls'Day-Angebot sowie Wegeunfälle während des Angebots.

2. Das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen. Dann sind die Mädchen zudem subsidiär über die Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day versichert.

Das bedeutet: Die subsidiäre Versicherung kommt zum Tagen, wenn eine andere Versicherung nicht leisten muss.

Haftpflichtversicherung

Die Schülerinnen sind am Girls'Day haftpflichtversichert. 

Was passiert, wenn es einen Personen- oder Sachschaden in einem besuchten Betrieb gibt?

1. Die Familienhaftpflicht übernimmt den Schaden.

2. Sollte die Familienhaftpflicht nicht zahlen, übernimmt die sog. subsidiäre Versicherung der Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day. Das bedeutet: Diese Versicherung kommt zum Tagen, wenn die andere Versicherung nicht leisten muss.

Wichtig: Dazu muss das besuchte Angebot auf jeden Fall im Girls'Day-Radar eingetragen sein.

 

Bei digitalen Angeboten

Wenn die Schülerinnen von zu Hause aus an einem digitalen Angebot teilnehmen, sind sie grundsätzlich über die eigene Familienversicherung versichert. In einzelnen Bundesländern kann zusätzlich die Unfallversicherung der Schulen Versicherungsschutz bieten. Wenn die Schülerinnen im Schulgebäude an einem digitalen Angebot teilnehmen, sind sie über die gesetzlichen Unfallversicherungen der Schule versichert.

Grenzüberschreitende Angebote

Die zusätzliche (subsidiäre) Versicherung bezieht sich auf alle Schülerinnen, die eine deutsche Schule besuchen, auch wenn sie eine Veranstaltung im Ausland, z. B. grenzüberschreitend besuchen. Umgekehrt sind Schülerinnen aus den europäischen Nachbarländern, die ein Angebot in Deutschland besuchen, nicht darüber versichert.

Inwieweit gilt für den Girls'Day das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Laut §§ 2 und 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen verboten. Ausgenommen sind beispielsweise Tätigkeiten im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums. Beim Girls'Day handelt es sich um ein schulisches Berufsorientierungsprojekt. Angebote, die im Rahmen des Girls'Day besucht werden, gelten daher als schulisches Betriebspraktikum.

Soweit die Mädchen an dem Tag eigene Aufgaben im besuchten Betrieb übernehmen, sollte aber trotzdem darauf geachtet werden, dass diese Tätigkeiten leicht und geeignet sind.
Das vollständige Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie im Internet:
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg

Was ist, wenn es nur eine Toilette im Betrieb gibt?

Getrennte Toiletten für Männer und Frauen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn die getrennte Nutzung ermöglicht wird. D. h., eine Toilette reicht aus, solange es (z. B. durch Abschließen) getrennt genutzt werden kann.

Girls'Day und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Einige Veranstalterinnen und Veranstalter sind unsicher, ob sie mit der Durchführung des Girls'Day im Betrieb gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Dem ist jedoch nicht so. Der Girls'Day ist im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes eine geeignete und zulässige Maßnahme.

Hierzu die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
"In Umsetzung entsprechender Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, die wiederum auf Art. 141 Abs. 4 EG-Vertrag fußen, bestimmt § 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen und Personengruppen zulässig ist, wenn durch die Maßnahme bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art für die besonders geschützten Personen ausgeglichen werden sollen. Danach sind Fördermaßnahmen für Mädchen und Frauen in den Bereichen zulässig, in denen sie tatsächlich oder strukturell benachteiligt sind.

Mädchen sind in Teilbereichen der Berufsausbildung strukturell benachteiligt. Maßnahmen wie der Girls Day sind verhältnismäßig und geeignet, diesen strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken. § 5 AGG erlaubt Arbeitgebern, Allgemeinwohlinteressen oder spezielle Gruppeninteressen wahrzunehmen, ein Bezug zum Betrieb oder Unternehmen ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss auch kein betriebliches Interesse an einer Förderung von Mädchen darlegen. Es kommt auch nicht darauf an, ob diese Gruppe bereits im Betrieb vertreten ist oder nicht (Bauer/Göpfert/Krieger, Kommentar zum AGG, §5 Rn 7-9)."

Hinweis zur Verwendung des Girls'Day-Logos

Unternehmen und Institutionen, die am Girls'Day teilnehmen, dürfen das Logo im Zusammenhang mit dem Aktionstag nutzen.

In unserem Pressebereich gibt es Logos und Fotos zum Girls'Day und Boys'Day, die für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können. Bitte geben Sie als Copyright-Vermerk kompetenzz.de an.

Unternehmen+Institutionen

Wie kann ich als Unternehmen teilnehmen?

Unternehmen und Institutionen können einen Berufsbereich vorstellen, in dem Frauen in der Unterzahl sind (nicht mehr als 40 Prozent). Welche Berufe das sind, finden Sie hier: Berufe-Liste

Sie können Girls'Day-Angebote vor Ort oder digital anbieten. Dazu tragen Sie Ihr Angebot ins Girls'Day-Radar ein. Dort können die Mädchen es finden und sich anmelden.

Alles zum Thema Mitmachen

Was sind Girls'Day-Berufe?

Am Girls'Day lernen Mädchen Berufe oder Studienfächer kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt, z. B. in den Bereichen IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik. Oder sie begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik.  

Eine Liste mit allen Girls'Day-Berufen gibt es hier: Was sind Girls'Day-Berufe?

Wie kann ich den Girls'Day bewerben?

Gerne können Sie unser Logo für die Bewerbung und Gestaltung Ihres Girls'Day-Angebots verwenden. In unserem Pressebereich finden Sie Fotos, Logos und Grafiken für Social Media zum Download.

Poster und Flyer finden zur kostenlosen Bestellung in unserem Materialcenter. Hier finden Sie auch Give-aways (kostenpflichtig), die Sie an die Mädchen am Girls'Day verteilen können.

Ich möchte das Angebot gerne barrierefrei gestalten, worauf muss ich achten?

Umfassende Infos, wie Sie barrierefreie Angebote gestalten können, finden Sie im Bereich Girls'Day für alle Mädchen.

Warum geht mein Angebot nicht sofort online?

Da wir alle Angebote während unserer Bürozeiten freischalten, können außerhalb dieser Zeiten keine Angebote online gehen. Außerdem wird jedes Angebot von uns in der Reihenfolge der Eintragung persönlich geprüft. Daher kann es manchmal ein paar Tage dauern, bis wir Ihr Angebot freischalten.

Kann mein Angebot zu einem bestimmten Zeitpunkt online gehen?

Die Angebote schalten wir in chronologischer Reihenfolge ihrer Eintragung frei. Einen bestimmten Zeitpunkt zur Freischaltung Ihres Angebotes können wir nicht garantieren.

Warum muss ich pro Angebot mindestens zwei Plätze zur Verfügung stellen?

Die Mindestplatzzahl zielt darauf ab, durch die Anwesenheit von mindestens zwei Teilnehmerinnen das Prinzip des Kinder- und Jugendschutzes zu stärken.

In Gruppen fühlen sich viele Kinder und Jugendliche sicherer, und die Zusammenarbeit mit Gleichaltrigen kann den Lerneffekt und die sozialen Erfahrungen verbessern.

Kann mein Angebot stattfinden, obwohl sich nur ein Mädchen angemeldet hat?

Sollte nur ein Platz belegt werden, kann das Angebot trotzdem stattfinden. Es handelt sich um eine Mindestplatzzahl, nicht um eine Mindestteilnehmerinnenzahl.

Kann ich Plätze für Kinder von Kolleginnen und Kollegen reservieren?

Ja, geben Sie die Plätze einfach als intern vergebene Plätze an. Wenn Sie Ihr Angebot bereits eingetragen haben, kontaktieren Sie uns unter der 0521 106-7357 oder per Mail an info@girls-day.de. Wir passen die Angaben dann für Sie an.

Kann ich die Platzanzahl meines Angebotes ändern?

Sie können in Ihrem Girls'Day-Konto beim Reiter "Angebot" weitere Plätze hinzufügen. Die Platzanzahl reduzieren, können Sie allerdings nicht. Dafür kontaktieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir nehmen die gewünschten Änderungen dann für Sie vor. 

Ein Mädchen hat sich abgemeldet. Wie kann der Platz wieder freigeschaltet werden?

Informieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir schalten den Platz dann wieder für Sie frei.

Ein Mädchen hat sich angemeldet, aber ihr Alter ist nicht passend.

Wenn möglich, sollte es beim Girls'Day keine Altersbeschränkung geben. Um langfristiges und nachhaltiges Interesse zu wecken, sollten Mädchen schon in jungem Alter verschiedene Berufsbilder kennenlernen und nicht erst unmittelbar vor der Berufswahlentscheidung.

Falls Sie dennoch auf eine Altersbeschränkung bestehen, sagen Sie dem Mädchen und uns im Girls'Day-Büro unter info@girls-day.de oder Tel: 0521 106 7357 Bescheid. Erst wenn wir die Anmeldung gelöscht haben, kann sich das Mädchen für ein anderes Angebot anmelden.

Ein Junge hat sich angemeldet, darf er ausnahmsweise an unserem Angebot teilnehmen?

Beim Girls'Day und Boys'Day geht es darum, dass Mädchen bzw. Jungen an diesem Tag Berufe kennenlernen, in denen bislang mehr Männer bzw. Frauen arbeiten. Deshalb sind Girls'Day-Angebote nur für Mädchen und  Boys'Day-Angebote nur für Jungen gedacht.

Geschlechtergetrennte Angebote ermöglichen Mädchen zudem eine unbefangenere Herangehensweise an Technik und IT. Sie haben "unter sich" weniger Berührungsängste und trauen sich mehr zu. Gerade in der Berufsorientierung in Bereichen, die üblicherweise keinen hohen Frauenanteil haben, hat sich diese Veranstaltungsform bewährt.

Wenn sich ein Junge für Ihr Angebot angemeldet hat, informieren Sie uns gern, damit wir die Situation klären können. 

Sie können interessierten Jungen aber z. B. ein späteres Praktikum oder einen Hospitationstag in Ihrem Unternehmen anbieten, um Einblicke in den gewünschten Beruf zu bekommen.

Ich habe meine Login-Daten vergessen

Über Mein Girls'Day können Sie sich im Bereich Passwort vergessen ein neues Passwort zuschicken lassen, oder kontaktieren Sie uns per Mail an info@girls-day.de.

Kann ich meinen Benutzernamen ändern?

Leider kann der Benutzername aus technischen Gründen nicht geändert werden. Haben Sie Probleme mit dem Zugang zu Ihrem Girls'Day-Konto, wenden Sie sich gern an info@girls-day.de.

 

Ich möchte meine Kontaktdaten ändern. Geht das?

Über Ihr Girls'Day-Konto können Sie nur Ihre Angebotsdaten bearbeiten. Wenn Sie Änderungen in Ihren Kontaktdaten haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir nehmen die gewünschten Änderungen dann gern für Sie vor. 

Infos für Landes- und Regionalvertretungen

Was sind Regionalvertretungen?

Regionalvertretungen sind regionale Netzwerke oder Kontaktstellen für die Vorbereitung des Girls'Day. Sie bieten allen Beteiligten Unterstützung vor Ort, vernetzen Unternehmen, Schulen und Schülerinnen und stehen für alle Fragen zur Verfügung. Oft koordinieren sie auch die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort oder organisieren Angebote auch für Jungen an diesem Tag. Sie finden alle Regionalvertretungen über das Girls'Day-Radar.

Ich möchte eine Regionalvertretung gründen

Haben Sie Interesse, selbst eine Regionalvertretung in Ihrer Region zu gründen? Im Bereich Landes- und Regionalvertretungen finden Sie nähere Informationen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne! info@girls-day.de

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